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ANFAHRT
Notarielle Zuständigkeiten und Kosten

Notare beraten Sie in Fragen zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Die nachfolgende Zusammenstellung soll Ihnen einen exemplarischen Überblick über die vielfältigen notariellen Zuständigkeitsbereiche vermitteln. Im einzelnen sind dies nach Rechtsgebieten geordnet folgende:

 

Erbrecht

Testamente und Erbverträge auch für Lebensgemeinschaften, Erbteilskauf und Übertragungen, Erbauseinandersetzungen, Erbscheinsanträge, Pflichtteilsregelungen, Vermächtniserfüllungsverträge, Erbverzichtsverträge, Erbausschlagungen, Regelung Unternehmensnachfolge,

 

Familienrecht

Eheverträge, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionen, Unterhaltsvereinbarungen, Sorgerechtsregelungen, unbenannte ehebedingte Zuwendungen, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht mit/ohne Patientenverfügung,

 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsverträge für alle Gesellschaftsformen, Satzungsänderungen, Beurkundung von Hauptversammlungen bei AG´s, Übertragung von Geschäftsanteilen, Unternehmenskaufverträge, Treuhandverträge, Handelsregisteranmeldungen, Umwandlungen und Verschmelzungen,

 

Grundstücksrecht

Kauf- und Übertragungsverträge, Rentenkaufverträge, Tauschverträge, Erbbaurechtsverträge, Bauträgerverträge, Wohnungseigentum (Teilungserklärung und Kaufverträge), Wohnrechts­bestellungen, Einräumung von Dienstbarkeiten, Auflassungserklärungen, Vertragsangebote und Annahmen, Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten, Aufgebotsverfahren,

 

Internationales Privatrecht

Verträge mit ausländischen Beteiligten, Rechtswahlverträge, Erbscheinsanträge und Testamente nach ausländischem Recht,

 

Landwirtschaftsrecht

Hofübergabeverträge, Hofeinführungs- und Aufhebungserklärungen, Beantragung von Hoffolgezeugnissen,

 

Schuldrechtliche Vereinbarungen

Schenkungsverträge, Miet- und Pachtverträge, Nutzungsregelungen, Optionsverträge, Darlehensverträge, Einräumung von Schuldanerkenntnissen, Ausbietungsgarantien,

 

Vereinsrecht

Gründung und Satzungsänderungen von Vereinen, Vereinsregisteranmeldungen,

 

Kosten

Die Kosten bestimmen sich ebenso wie die Gerichtskosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert; bei 100.000,-- EUR beträgt die einfache volle Gebühr hiernach 273,-- EUR zuzüglich Mehrwertsteuer. Fragen zu den Gebühren im Einzelfall können im Rahmen einer Vorbesprechung im Notariat abgeklärt werden.

 

Sonstiges

Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten, Unterschriftsbeglaubigungen evtl. mit anschl. Legalisationsverfahren, Vollmachten (z.B. Verkaufs- oder Generalvollmachten), Bietungsvollmachten für Zwangsversteigerungsverfahren, Verlosungen.

 

Für weitere Informationen bitten wir Sie um telefonische Rückfrage unter der Nummer 02234/955740. Sie erhalten dort die gewünschten Auskünfte und ggf. weitere Sachaufklärung.